Bettina von Arnim Haus e.V.

Wohnen–Kurzzeit

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Wohnen

Kurzzeit

Kurzzeitpflege

Für befristete Pflegebedürftigkeit oder die Entlastung der Angehörigen bieten wir Plätze in der Kurzzeitpflege

Betreuungskonzept

Sie leben zu Hause in den eigenen vier Wänden und werden von Ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Kurzzeitig fahren Ihre Angehörigen in Urlaub oder sind anderweitig verhindert? Für diesen Fall freuen wir uns, wenn Sie in der Bettina von Arnim-Haus Kurzzeitpflege zu Gast sind.

Auch wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorrübergehend auf Unterstützung angewiesen sind, nehmen wir Sie gerne als Gast in unserem Hause auf.

Unter bestimmten Bedingungen bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung. In allen Fragen beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Zimmer

Unsere großzügigen Zimmer sind alle mit einem Balkon sowie einem eigenen Badezimmer ausgestattet. Bitte fragen Sie nach unseren Unterbringungs- Möglichkeiten.

Unsere Leistungen

Unsere Gäste zur Kurzzeitpflege erfahren bei uns im Hause dieselben individuell angepassten Pflege- und Betreuungs­leistungen wie unsere dauerhaften Bewohner. Je nach Wunsch und Interesse sind sie selbst­verständlich auch herzlich zu allen Veranstaltungen des Hauses eingeladen.

Die Pflegekasse trägt für maximal vier Wochen (28 Tage) im Jahr die Kosten für eine Kurzzeit­pflege bis zu einem Betrag von maximal 1.612,00 € bei einer Pflege­einstufung, z.B. für die Über­gangszeit nach einem Kranken­haus­aufenthalt oder bei der Abwesenheit der Pflegeperson, beispielsweise durch eine Krankheit oder Kur. Hiermit sind auch pflegende Angehörige gemeint, die auch ein Recht auf Urlaub haben. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 28 Tage im Kalenderjahr. Diese müssen nicht in einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern können auch in kürzere Etappen aufgeteilt werden.

Seit dem 01.01.2015 können Sie Ihren Pflegekassen­zuschuss der Verhinderungs­pflege mit in die Kurzzeitpflege einbringen. Dadurch verdoppelt sich der Zuschuss­betrag auf 3224,00 € oder maximal 8 Wochen pro Jahr. Sprechen Sie uns gerne an!

Der Leistungs­anspruch ist vor Inanspruch­nahme der Kurzzeitpflege bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Die Differenz des pflege­bedingten Aufwands ist neben den weiteren Entgelt­bestandteilen vom Kurzzeit­pflegegast selbst zu tragen.

Kosten

Wenn Sie Fragen – auch zu eventuellen Kosten­über­nahme­möglichkeiten – haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf.

Bettina von Arnim Haus e.V.
Kontakt

Bettina von Arnim-Haus e.V.
Vittinghoffstraße 11
45134 Essen

Telefon: 0201 – 84350
Telefax: 0201 – 8435199

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Für weitere Informationen und Termin­­absprachen hinsichtlich einer Haus­besichtigung stehen wir unter den oben angegebenen Kontaktdaten gerne zu Ihrer Verfügung.