Wohnen
Kurzzeit
Kurzzeitpflege
Für befristete Pflegebedürftigkeit oder die Entlastung der Angehörigen bieten wir Plätze in der Kurzzeitpflege
Betreuungskonzept
Sie leben zu Hause in den eigenen vier Wänden und werden von Ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Kurzzeitig fahren Ihre Angehörigen in Urlaub oder sind anderweitig verhindert? Für diesen Fall freuen wir uns, wenn Sie in der Bettina von Arnim-Haus Kurzzeitpflege zu Gast sind.
Auch wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt vorrübergehend auf Unterstützung angewiesen sind, nehmen wir Sie gerne als Gast in unserem Hause auf.
Unter bestimmten Bedingungen bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung. In allen Fragen beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Zimmer
Unsere großzügigen Zimmer sind alle mit einem Balkon sowie einem eigenen Badezimmer ausgestattet. Bitte fragen Sie nach unseren Unterbringungs- Möglichkeiten.
Unsere Leistungen
Unsere Gäste zur Kurzzeitpflege erfahren bei uns im Hause dieselben individuell angepassten Pflege- und Betreuungsleistungen wie unsere dauerhaften Bewohner. Je nach Wunsch und Interesse sind sie selbstverständlich auch herzlich zu allen Veranstaltungen des Hauses eingeladen.
Die Pflegekasse trägt für maximal vier Wochen (28 Tage) im Jahr die Kosten für eine Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von maximal 1.612,00 € bei einer Pflegeeinstufung, z.B. für die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Abwesenheit der Pflegeperson, beispielsweise durch eine Krankheit oder Kur. Hiermit sind auch pflegende Angehörige gemeint, die auch ein Recht auf Urlaub haben. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 28 Tage im Kalenderjahr. Diese müssen nicht in einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern können auch in kürzere Etappen aufgeteilt werden.
Seit dem 01.01.2015 können Sie Ihren Pflegekassenzuschuss der Verhinderungspflege mit in die Kurzzeitpflege einbringen. Dadurch verdoppelt sich der Zuschussbetrag auf 3224,00 € oder maximal 8 Wochen pro Jahr. Sprechen Sie uns gerne an!
Der Leistungsanspruch ist vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Die Differenz des pflegebedingten Aufwands ist neben den weiteren Entgeltbestandteilen vom Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.
Kosten
Wenn Sie Fragen – auch zu eventuellen Kostenübernahmemöglichkeiten – haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf.